Der österreichische Verwaltungswahn wiedermal
15. Juni 2009 | Von Andy | Kategorie: PolitikZitiert aus Wikipedia:
Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl I Nr 2005/120 in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt. Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Begriffs des Kaufmanns der bereits vorher im Konsumentenschutzgesetz verwendete Begriff des Unternehmers als Normadressat tritt. Es wird mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG 2008), das mit 2009 gültig wird, nocheinmal angepasst.
Schön und gut, möchte man meinen. Es macht mir im Grunde genommen nichts aus, dass meine KEG ab 1.1.2010 nur mehr eine KG sein darf, macht ja keinen Unterschied. Sollte man glauben, denn die Kosten dafür können ganz schön ins Geld gehen.
Vordrucke von Geschäftspapieren und Bestellscheinen sowie Webseiten haben spätestens ab 1. Jänner 2010 den Bestimmungen des § 14 UGB in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes (BGBI | Nr. 120/2005) zu entsprechen.
Das bedeutet, wenn man als KEG noch Folder, Briefpapier, Visitenkarten etc. rumliegen hat, muss man die bis 1.1.2010 unters Volk bringen und neue drucken lassen! Und das alles wegen EINES Buchstabens im Firmenwortlaut! Es kommt aber noch dicker:
Es besteht die Verpflichtung , statt des bisherigen Rechtsformzusatzes “KEG” bis zum 31.Dezember 2009 ihrer Firma die Bezeichnung “Kommandigesellschaft” oder eine allgemein verständliche Bezeichnung (”KG”) beizufügen und zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Anmeldungen, die ausschliesslich die Anpassung dieser Rechtsformzusätze zum Gegenstand haben, sind durch die Gesellschafter zu unterfertigen, bedürfen jedoch keiner Beglaubigung und sind gebührenfrei. Wird bis 1.Jänner 2010 keine Firmenanpassung angemeldet, tritt eine Registersperre ein, d.h. es werden keine weiteren Eintragungen im Firmenbuch vorgenommen, bis der Verpflichtung Folge geleistet wurde. Überdies entfällt ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbefreiung.
Was soll der Sermon bitteschön? Ich muss auch noch selber tätig werden? Wozu bitte? Um denen zu erklären, dass es ab dem Zeitpunkt keine KEGs mehr gibt, sondern nur mehr KGs? Und wieso hat das Gericht damit überhaupt zu tun, die das an alle KEGs schicken muss? Das kostet ja auch unnötig Zeit und Geld! Wie wärs, wenn die Herrschaften einfach die bald ungültigen Bezeichnungen automatisch ändern würden? Im Grunde genommen ist das aber wieder nur ein weiterer Beweis, warum wir noch immer soviele Beamte haben wie in der Monarchie…
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